Das Behandlungsangebot richtet sich an Erwachsene. Die Art, Dauer und Schwere der Erkrankungen, die in einer PIA behandelt werden können sind gesetzlich festgelegt:
- Die Patientin/der Patient stimmt der Behandlung zu.
- Es muss eine medizinische Behandlungsnotwenigkeit vorliegen, die nicht oder nicht zeitnah durch das System der niedergelassenen FachärztInnen behandelt werden kann (eine kontinuierliche Behandlung ist notwendig).
oder
- Die PIA- Behandlung kann eine stationäre Aufnahme verhindern oder verkürzen.
- Es muss eine Überweisung durch einen niedergelassenen Facharzt oder Hausarzt vorliegen.
- In der Regel muss Mobilität gegeben sein (nur in wenigen Ausnahmen bieten wir aufsuchende Behandlung nach Rücksprache an).
- Es darf keine akute Eigen- u./o. Fremdgefährdung vorliegen.